FAQ’s

Wichtige Fragen und Antworten

Tema Förderantrag

Wann muss der Förderantrag bei der KfW gestellt werden?
Der Förderantrag sollte umgehend gestellt werden. Da eine konkrete Auftragsvergabe erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen darf, muss dieser vorlegen, bevor Sie mit den Arbeiten für den Sekundäranschluss loslegen können.

Für Einfamilienhäuser gilt:

  • Jeder Antragsteller kann bis zu 30.000,- € an Fördersumme beantragen und sollte diesen Betrag möglichst voll ausschöpfen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme durch Vorlage der Rechnungen.

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Für den Netzanschluss sind 12.500,- € als sog. Baukostenzuschuss an die Genossenschaft zu bezahlen, bei größeren Gebäuden kann ein höherer Baukostenzuschuss erforderlich sein. Dieser beinhaltet die Rohrleitung arbeiten bis zum Anschluss an die Übergabestation (Primärseite). Die Übergabestation besteht in den allermeisten Fällen aus einem Pufferspeicher, der im Heizungsraum aufgestellt wird. Die Kosten für den Pufferspeicher, 4 m Rohrleitung im Gebäude, die erforderlichen Bohrungen durch die Wand und der Anschluss an das Versorgungsnetz sind in diesem Baukostenzuschuss enthalten.

Der Restbetrag steht für die Anschluss arbeiten auf den „Hausseite“ (Sekundärseite) zur Verfügung. Sämtlich Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz erforderlich werden, sind förderfähig, z.B. Rückbau von Öltanks, Maurer-, Fliesen- oder Malerarbeiten.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt aktuell
30% Grundförderung
+ 20% Klimageschwindigkeitsbonus (alte Heizung muss ausgebaut werden)
+ Bonusförderung bei geringem Einkommen.

 

Experten beauftragen
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen. Die Kosten dafür werden ebenfalls voll gefördert.

 

Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten.

 

An wen kann ich mich bei Fragen zum Förderantrag wenden?
Sämtliche Mitglieder des Arbeitskreises (Kontaktdaten s. Homepage) stehen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Bei konkreten Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an

  • Manfred Falk
  • Mobil: 0151/174413710
  • E-Mail: manfred.falk@nahwaerme-grosshabersdorf.de

Er hat sich sehr intensiv in die Thematik eingearbeitet.

 

 

Kosten

Wir haben zwei Gebäude mit zwei Hausnummern, aber nur ein Grundstück mit nur einer Flurnummer. Fällt die Anschlussgebühr dann einmal oder zweimal an?
Wenn jedes Gebäude für sich angeschlossen werden soll, dann fällt der Baukostenzuschuss für jedes der beiden Gebäude an.

 

In welchem Rhythmus wird der kWh-Preis ermittelt?
Der Wärmepreis ist im Normalfall für ein Jahr gültig und soll jährlich angepasst werden. Basis hierfür wird der vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) erstellte Preisindex für Hackschnitzel sein, wodurch willkürliche Preisanpassungen ausgeschlossen werden können.

 

Kosten für die Energieerzeugung
Der Energiepreis ist eine Mischkalkulation aus Biogas und Hackschnitzel. Er setzt sich zusammen aus dem Index für Hackschnitzel des statistischen Bundesamtes und noch weiterem zwei Indizes. Darüber hinaus enthält er auch den Investitionsgüterindex, da auch Wartungsmaßnahmen, Ersatzteile und der Betrieb im Preis zu berücksichtigen sind. Es ist gesetzlich geregelt, dass immer mehrere Indizes als Basis für eine Preisanpassung herangezogen werden müssen.

Im Energiepreis ist auch ein Anteil für die Tilgung des Darlehens kalkuliert, welches für den Netzausbau benötigt wird, da die Anschlusskosten der Abnehmer und der staatliche Zuschuss die Investition nicht komplett abdecken.

 

Wirkt die Preisgleitklausel auch nach unten?
Selbstverständlich

 

Was passiert, wenn zu wenig Holz verarbeitet wird und andere Ressourcen zugekauft werden müssen? Entstehen dadurch höhere Kosten für einen notwendigem Zukauf bei anderen Holz Verarbeitern?
Der Wärmepreis ist Teil des Wärmeliefervertrages und wird partnerschaftlich verhandelt. Die Basis für die Entwicklung des Wärmepreises wird der vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) erstellte Preisindex für Hackschnitzel sein, wodurch willkürliche Preisanpassungen ausgeschlossen werden können.

Jeder dieser Indizes hat jeweils einen dämpfenden Charakter. Falls einer der drei Berechnungsgrundlagen, z.B. durch eine starke Nachfrage nach Hackschnitzeln extrem steigen sollte, ist nicht davon auszugehen, dass die beiden anderen in gleichem Maße ansteigen. Darüber hinaus ist es gesetzlich geregelt, dass für die Preisberechnung bei vergleichbaren Nahwärmenetzen mehrere Indizes als Berechnungsgrundlage heranzuziehen sind, um eben größere Schwankungen im Wärmepreis zu verhindern. Ein anderes Vorgehen wäre auch nicht rechtssicher.

 

Sind in der Grundgebühr/Wartung alle Kosten inkludiert oder fallen noch zusätzliche Dienstleistungskosten, z.B. für Verbrauchsmessung und Abrechnung, an?
Im Normalfall fallen keine weiteren Kosten an.

 

Welche Verwendung beinhaltet der monatliche Grundpreis von 40 Euro?
Hierin enthalten sind Kosten z. B. für Pumpenstrom, notwendige Wartungsarbeiten, Reparaturen, Buchhaltung und Steuerberater, Kontoführung, Versicherung, usw. Darüber hinaus dient dieser als eine gewisse Sicherheit für die Bank, da mit diesen festen Einnahmen immer gerechnet werden kann.

 

Es soll ja ein sogenanntes maximales Abnahmevolumen genannt werden; wie verhält es sich, wenn man "sehr lange Zeit" nur ca. 50 % davon verbraucht (Zweifamilienhaus, dass dz. nur von einer Familie bewohnt wird)
Abgerechnet wird nur die tatsächlich benötigte Wärmemenge

 

Wir nutzen bereits Solarthermie, d.h. unser Brenner ist von ca. April bis September überhaupt nicht in Betrieb. Warmes Wasser erzeugen wir in dieser Zeit ausschließlich mit der Sonne. Im Winter haben wir (noch) einen Holzofen mit Wassertasche, der ergänzend zum Ölbrenner das Wasser im Heizungskreislauf erwärmt. Ich gehe davon aus, dass die beiden Energiearten weiter genutzt werden können und wir zeitenweise keine Abnahme aus dem Wärmenetz haben werden. Somit sollte dann auch keine Verrechnung (außer dem monatlichen Wartungspreis) erfolgen. Wird dies also durch die Steuerung geregelt und vom Zähler nur die genutzte Energie erfasst?
Der Wärmemengenzähler erfasst nur die tatsächlich verbrauchte Energie.

 

Welche Kosten fallen für Pufferspeicher an?
Der Pufferspeicher inkl. Übergabetechnik ist im Baukostenzuschuss inbegriffen.

 

Was bedeutet "Vorbereiten und Wiederherstellen der Oberfläche auf dem Grundstück"?
Im Leitungsbereich vorhandene Bodenbeläge (Pflastersteine, Platten usw.) sowie Bepflanzungen (Blumen, Sträucher o. ä.) müssen vom Hausbesitzer auf eigene Kosten entfernt und nach Verlegung der Wärmeleitung ebenfalls auf eigene Kosten wieder hergestellt werden.

Satzung

Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist für einen unbegrenzten Zeitraum. Entsprechend unserer Satzung kann die Mitgliedschaft frühestens nach 4 Jahren gekündigt werden. Ab dem 5. Mitgliedsjahr ist ein jährlicher Austritt möglich.

 

Haften die Mitglieder, wenn die Genossenschaft in finanzielle Schieflage gerät?
Nein, eine Nachschusspflicht ist in der Satzung nicht vorgesehen (§40).

 

Kann eine Nachzahlung zu den € 5.000,- Genossenschaftseinlage notwendig werden?
Der Genossenschaftsanteil in Höhe von € 5.000,- ist für jeden Anschlussnehmer einmalig.

 

Ist die Gesellschaftsform eine offene oder eine geschlossene Genossenschaft?
Eine geschlossene Genossenschaft. Es werden nur tatsächlich am Wärmenetz-Beteiligte aufgenommen, so dass eine Einflussnahme „von außen“ nicht möglich sein wird.

 

Vererben
Der Genossenschaftsanteil geht an den Erben oder eine Erbengemeinschaft einer Immobilie über. Erbe oder Erbengemeinschaft können als Genossenschaftsmitglied eingetragen werden.
Das Gleiche gilt bei einem Verkauf der Immobilie.

Neue Technik

Wärmeabnahme
Die benötige Wärmeabnahme kann aus dem Energiebedarf der vergangenen Jahre ermittelt werden, indem Sie z. B. einen Mittelwert aus dem Gasverbrauch der letzten Jahre bilden. Mindesten 50 % des angegebenen Wärmeverbrauchs muss im Laufe eines Jahres abgenommen werden. Diese rechnerische Mindestabnahmemenge ist notwendig, um die ganzjährig laufenden Kosten decken zu können. Sollten Sie es schaffen durch energetische Sanierungsmaßnahmen den Energieverbrauch Ihres Gebäudes zu halbieren, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Wir werden eine einvernehmliche Lösung finden.

 

Eigene Wärmeeinspeisung
Eine eigene Wärmeinspeisung in den Pufferspeicher der Genossenschaft ist nicht möglich. Warmwasser kann z. B. mit Solarthermie oder einer Warmwasserwärmepumpe in einem zusätzlichen, eigenen Warmwasserspeicher bevorratet werden.

 

Brauchwasser
Es besteht die Möglichkeit das Warmwasser über eine Frischwasserstation, welche direkt am Pufferspeicher montiert wird, zu erzeugen. Für die Nutzung einer eigenen Solarthermie- oder PV-Anlage benötigen Sie einen separaten Warmwasser- oder Pufferspeicher.

 

Wie hoch ist der Strombedarf (kWh/p.a.) im angeschlossenen Anwesen auf der Primärseite?
Der Grundbedarf liegt bei etwa 4 Watt und der restliche Strombedarf hängt ausschließlich vom jeweiligen Heizverhalten ab. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Strombedarf mit dem der bisherigen Heizung verglichen werden kann.

 

Können die Wälder im Einzugsgebiet nachhaltig genügend Holz liefern?
Wir legen größten Wert auf die regionale Wertschöpfungskette. D. h. wir können einen Großteil des Hackschnitzelbedarfs aus Produktionsabfällen eines großen, regionalen Sägewerkes beziehen und der kleinere Rest würde aus privaten und/oder kommunalen/staatlichen Wäldern aus der Region kommen.

 

Kann das Wärmenetz unabhängig vom Stromnetz in Zusammenarbeit mit der Biogasanlage weiter betrieben werden, Inselbetrieb (Blackout)?
Nein, beim Stromausfall (Blackout) ist auch die Biogasanlage stromlos.

 

Gibt es in irgendeiner Form eine Koordination der Handwerker, dass sichergestellt werden kann, dass die Vorarbeiten im Grundstück auch bis zum Anschlusstermin fertiggestellt sind?
Ja, diese Koordination wird zu gegebener Zeit durch die Mitglieder des Arbeitskreises gemeinsam mit den Hausbesitzern in Zusammenarbeit mit den beteiligten Unternehmen stattfinden.

 

Übernimmt die Heizzentrale am Pufferspeicher die Steuerung der häuslichen Heizkreise, Außentemperaturfühler?
Ja, die Steuerung wird dann vom Pufferspeicher, welcher sich im Haus befindet, übernommen.

 

Ist es ein Problem, wenn der Hausanschluss/Heizraum nicht direkt an der öffentlichen Straße liegt, sondern an der Rückseite des Hauses?
Nein, dies ist kein Problem. Dies wird bei einer Trassenbegehung mit aufgenommen.

 

Wenn in einer Gewerbehalle zwei vorhandene Gasheizungen durch die Nahwärme ersetzt werden sollen, sind dann zwei Nahwärmeanschlüsse erforderlich?
Nein, die Halle kann auch mit EINER größeren Übergabestation beheizt werden.

 

Vertrag

Zum Abnahme-Vertrag: In § 2.1 sollen Werte für Wärmemenge (kWh) und Wärmeleistung (kW) angegeben werden. Die Wärmeleistung unserer 30 Jahre alten Gasheizung beträgt 24kW. Wäre dieser Wert also zu verwenden?
Ja.

 

Die Verträge mit der Firma Redlingshöfer sind mit einer Laufzeit von 10 Jahren angedacht, mit beidseitiger Option, um 5 Jahre zu verlängern – was ist nach dieser Zeit?
Gemäß gesetzlicher Vorgaben darf ein Wärmeliefervertrag max. 10 Jahre laufen mit der Option, zweimal um je fünf Jahre zu verlängern. Nach diesen insgesamt 20 Jahren muss ein neuer Wärmeliefervertrag abgeschlossen werden.

 

Wie lange bin ich an die Nahwärme mit Vertragsabschluss gebunden? Für den Fall, dass sich die Energiekosten sehr weit von den Kosten anderer Wärmekonzepte entfernen.
Wir beabsichtigen, (wie bei derartigen Projekten übrigens durchaus üblich) eine mind. 4-jährige Sperrfrist zum Ausstieg aus der Genossenschaft einzurichten. Allerdings wird es nicht möglich sein, "ständig" ein- oder auszutreten.

 

Wird die Genossenschaftseinlage bei Kündigung zurückbezahlt?
Ja

 

Ist sichergestellt das die Zulieferung des Brennstoffes im Nahbereich erfolgt?
Ja, dies wird im Wärmeliefervertrag geregelt.

 

Was passiert, sollte die Fa. Redlingshöfer insolvent werden? Gibt es dann einen alternativen Plan zur Wärmeversorgung oder sitzen wir dann im Kalten?
In diesem Falle müsste sich die Genossenschaft auf dem freien Markt neue Lieferanten suchen. Wie bei allen derartigen Wärmenetzen auch verfügt der Wärmeerzeuger (übrigens ebenso wie der Wärmekunde) natürlich über eine gewisse Monopolstellung. Entsprechende Worst-Case-Regelungen werden im Wärmeliefervertrag vereinbart. Es wäre z. B. denkbar, dass sich der Wärmeerzeuger und die Genossenschaft z. B. ein gegenseitiges Vorkaufsrecht vertraglich sichern, um handlungsfähig zu bleiben. Entsprechende Gespräche wurden aber noch nicht geführt.

 

Ich wollte mich erkundigen, ob es möglich ist, erst mal nur eine Leitung ins Haus zu legen, ohne die Heizung anzuschließen. Ich habe erst vor ein paar Jahren meine Heizung erneuern müssen (laut Kaminkehrer), deshalb entferne ich jetzt nicht gleich wieder die Heizung. Aber ich möchte in der Zukunft, wenn diese Heizung nicht mehr funktioniert, die Möglichkeit haben an das Nahwärmenetz anzuschließen. Besteht eine Möglichkeit?
Technisch besteht diese Möglichkeit, allerdings wird dies aus wirtschaftlichen Gründen nur in Einzelfällen möglich sein. Das Rohrleitungsnetz wird anhand der tatsächlichen Anschlussnehmer auf eine bestimmte Größe ausgelegt. Eine Überdimensionierung würde höhere Bau- und Unterhaltskosten bedeuten, welche von den tatsächlichen Teilnehmern zu tragen wären.

 

Wie lange schließt der Wärmeabnehmer den Vertrag mit der Genossenschaft?
In der Regel über zehn Jahre und kann jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.